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Gas

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Erst seit der Liberalisierung des Gas-Marktes können Verbraucher in Deutschland ihren Gasanbieter frei wählen. Die erste Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 1998 schaffte die Rahmenbedingungen für einen freien Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Während auf dem Strommarkt schon bald neue Anbieter mit den etablierten Versorgern konkurrierten, entwickelte sich der Wettbewerb auf dem Erdgas-Markt wesentlich langsamer. Verantwortlich hierfür war u. a. eine noch vor 1998 getroffene Vereinbarung der großen Gasanbieter, wonach diese das bundesweite Versorgungsgebiet unter sich aufteilten. Jedem Gasversorger wurde so ein Territorium zugewiesen, auf welchem er keine Konkurrenz durch die anderen zu befürchten hatte.


Am 1.April 2006 mussten daher die großen Gasanbieter vom Bundeskartellamt zur Marktöffnung gezwungen werden. Gegen die etablierten Gasversorger wurden laufende Verfahren wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingestellt unter der Bedingung, dass die Gas-Netze auch alternativen Erdgas-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Die "Bereitstellungsverfahren" genannte Neuregelung hatte zwar den Vorteil, dass der Verbraucher von nun an tatsächlich den Gasanbieter wechseln konnte. Der neue Gasanbieter konnte seine Kunden aber nicht selbst beliefern, sondern musste das Erdgas vom örtlichen Versorger kaufen und liefern lassen. Da so die bisherigen Monopolisten über ihr Leitungsnetz de facto die Gewinnmarge der neuen Versorger beeinflussen konnten, wurde das Verfahren von Verbraucherschützern auch als "Aprilscherz" bezeichnet.


Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Gas-Leitungsnetzen ist bis heute das größte Hindernis für den freien Wettbewerb. Dass dieser beim Erdgas dennoch langsam in Schwung kommt ist abermals den Regulierungsbehörden zu verdanken. Zum einen hat die Bundesnetzagentur das sogenannte Zweivertragsmodell (oder: Entry-Exit-Modell) durchgesetzt, nach welchem die Gasversorger für den Transport durch unternehmensfremde Gas-Leitungen nur noch zwei Verträge abschließen müssen, nämlich einen Einspeise- und einen Ausspeise-Vertrag mit den jeweiligen Netzbetreibern. Zweitens wird die Trennung von Netz und Vertrieb allmählich Realität.

 

Es gibt zur Zeit ca. 700 verschiedene Gastarife diese alle manuell zu Vergleichen ist eine fast unmögliche Aufgabe, daher stellen viele Internet Seiten Tarifrechner hierfür zur Verfügung. Auf den Seiten der gewerbeauskunft-zentrale.de stellt ihnen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH eine Vielzahl von Kontaktdaten hierfür zur Verfügung.

 

 

 

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